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Bochum, 24.02.2009 Nr. 57
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Ohne Zulassungschaos: Online bewerben an der RUB
Schnell und immer auf dem Laufenden
Bewährtes Zulassungsverfahren ist transparent für alle
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Die Ruhr-Universität macht Tempo: Das RUB-eigene Bewerbungs- und Vergabeverfahren von Studienplätzen ist zuverlässig, transparent und schneller als an anderen Hochschulen. Studieninteressierte können sich ganz einfach online für ihr Wunschfach bewerben. Spätestens eine Woche nach Ende der Bewerbungsfrist erhalten sie Bescheid, ob sie zugelassen sind. Den aktuellen Stand des Zulassungsverfahrens können sie jederzeit online einsehen, ebenso den Studienplatz annehmen oder ablehnen. Unterlagen kommen erst bei der Einschreibung ins Spiel. „Zulassungschaos gibt es bei uns nicht“, sagt die Prorektorin für Lehre Prof. Dr. Uta Wilkens.
Besten-Regelung erspart Mehrfachbewerbungen
An der Ruhr-Universität sind 37 von 57 Bachelor-Studiengängen zulassungsbeschränkt. Dadurch kann die Universität eigentlich erst nach Ablauf einer bundesweit einheitlichen Bewerbungsfrist eine Mitteilung zur Zulassung an die Studieninteressierten schicken. Die RUB führt daher eine Besten-Regelung ein: Bewerber mit sehr guten Abiturnoten erhalten direkt nach Eingang ihrer Bewerbung eine Zulassungsbescheinigung, auch wenn die Frist im Vergabeverfahren noch nicht abgelaufen ist. Dadurch ersparen sich die Abiturienten Mehrfachbewerbungen an unterschiedlichen Hochschulen, die aus Unsicherheit darüber veranlasst werden, ob ihre Studienplatzbewerbung Erfolg haben wird.
Alles erledigen im „virtuellen Sekretariat“
Die Online-Bewerbung hat in Bochum schon Tradition: Das „virtuelle Sekretariat“ öffnete Anfang 2003 seine Pforten. Die RUB war damit die erste deutsche Universität, die ihr Bewerbungsverfahren komplett über das Internet abwickelte. Bis zum 15. Juli können Studieninteressierte für ein Wintersemester ihre Bewerbung online abschicken – Zeugnisse und andere Unterlagen sind dabei noch nicht nötig. Sie werden erst bei der tatsächlichen Einschreibung geprüft, das spart Zeit im Zulassungsverfahren. Schon eine Woche nach Ende der Bewerbungsfrist liegt der Zulassungsbescheid zu Hause im Briefkasten. Online ist der aktuelle Stand im Vergabeverfahren jederzeit einsehbar. „Damit legen wir ein gutes Tempo vor“, so Prof. Wilkens. „Die ZVS und die Gruppe der 13 Hochschulen unter Federführung der Universität Hamburg, die ihr eigenes Verfahren etablieren möchten, sind rund zwei Wochen später dran.“
Online bewerben, annehmen oder ablehnen
Eine weitere Bochumer Besonderheit: Bewerber können sofort nach der Zulassung online Bescheid geben, ob sie den oder die Studienplätze annehmen oder zurückgeben möchten. So ist auch die RUB immer auf dem aktuellen Stand über die noch zu vergebenden Studienplätze. Schon Anfang August beginnt daher in Bochum ein dynamisches Nachrückverfahren, das dafür sorgt, dass kein gewünschter Studienplatz unbesetzt bleibt. Dann noch freie Plätze werden ab Mitte September bundesweit elektronisch verlost. Die einzige Ausnahme vom RUB-eigenen Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Fächern ist die Medizin. Hier werden die Studienplätze ZVS-verteilt.
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| Weitere Informationen |
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Prof. Dr. Uta Wilkens, Prorektorin für Lehre der Ruhr-Universität Bochum, 44780 Bochum, Tel. 0234/32-24745
prorektor-lehre@ruhr-uni-bochum.de
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| Redaktion |
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| Meike Drießen
| | Angeklickt |
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Virtuelles Sekretariat:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/studierendensekretariat/virtuelles-sekretariat/index.htm
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Pressestelle RUB - Universitätsstr. 150 - 44780 Bochum
Telefon: 0234/32-22830 - Fax: 0234/32-14136
E-Mail:
pressestelle@presse.ruhr-uni-bochum.de
- Leiter: Dr. Josef König
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